Finanz- und Rechnungswesenassistenz

Der Lehrberuf "Finanz- und Rechnungswesenassistenz“ sieht eine Lehrzeit von drei Jahren vor und wurde um die Bereiche Steuer- und Abgabenwesen sowie Controlling und Risikomanagement erweitert. Insbesondere im Bereich Steuer- und Abgabenwesen gibt es seitens der Betriebe Bedarf, der mit dem neuen Lehrplan umfassend berücksichtigt wird.

Ausbildungsbetriebe sind auch weiterhin vornehmlich Buchhaltungs- und Bilanzbuchhaltungsunternehmen sowie Unternehmen, die ihre Buchhaltung und Meldungen gegenüber Behörden selber durchführen. Im Gegensatz zum Lehrberuf Steuerassistent, der schwerpunktmäßig auf die Bedürfnisse der Steuerverwaltung abgestimmt ist, richtet sich der Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesen an die Bedürfnisse des betrieblichen Rechnungswesens.

In der Fachberufsschule gibt es eine fundierte fachliche Ausbildung im schulischen Unterricht ergänzend zur betrieblichen Ausbildung. Bei der Ausbildung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten wird – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – insbesondere auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings geachtet. Schlüsselqualifikationen wie Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz und eigenständiges Lernen sind für eine Fachkraft in der Buchhaltung erforderlich und erfolgsentscheidend.